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Doppelter FAG-Zuschuss für Kinder mit (drohender) Behinderung und Koop-Zuschuss

Über den Pakt für gute Bildung und Betreuung wollen Land und Kommunen die Inklusion von Kindern mit (drohender) Behinderung in der Kindertagesbetreuung stärken. Dazu haben die Träger von Kindertageseinrichtungen seit dem 1.1.2019 für jedes betreute Kind mit (drohender) Behinderung und einem besonderen Unterstützungsbedarf zur Teilhabe an frühkindlicher Bildung in der Kita einen zusätzlichen Zuschuss (vgl. § 8 Abs. 5 KiTaG).
Außerdem haben die Kita-Träger seit dem 1.10.2019 einen Anspruch auf einen Zuschuss in Höhe von 1.000 Euro zur Kooperation Kita-Grundschule (vgl. § 8 Abs. 7 KiTaG).